Das Bundesministerium für Verkehr fördert ab dem 15. April 2026 die nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes sowie einzelne Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die Mitglied einer WEG sind. Geförderte Maßnahmen Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, darunter Ladepunkte mit Typ-2- oder CCS-Anschluss […]
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