Weder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes noch aus dem Schutz der geschlechtlichen Identität als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergibt sich eine absolute verfassungsrechtliche Verpflichtung zu geschlechtergerechter Rechts- und Amtssprache. Das geht aus einem Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Hans-Jürgen Papier hervor. In Auftrag gegeben hat das Gutachten die in Düsseldorf ansässige Theo-Münch-Stiftung für […]
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