Eine vom Mieter angeschaffte und bezahlte Einbauküche darf bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht berücksichtigt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 52/18). Dies gilt nach Angaben der 3. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V., Frau Andrea Meierhans, auch dann, wenn die bei Anmietung der Wohnung vorhandene, alte Einbauküche später mit Zustimmung […]
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