Viele Versicherungsnehmer können auch heute noch bei Lebens- und Rentenversicherungen ihr Widerspruchsrecht ausüben und dadurch eine im Vergleich zum Rückkaufswert deutlich höhere Rückzahlung von der Versicherung erhalten. Dies ist grundsätzlich auch bei einem bereits gekündigten Versicherungsvertrag noch möglich. Das Widerspruchrecht ist gerade für alle Versicherungsnehmer interessant, die ihren Versicherungsvertrag im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 […]
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