Es ist umstritten, ob seit Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch die „alten“ Grundsätze der Bildnutzung aus dem Kunsturhebergesetz (KUG) weiter gelten oder nicht. Das spielt bspw. dann eine Rolle, wenn es um die Frage der Einwilligung und ihres Widerrufs geht oder dann, wenn bestimmte Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild greifen sollen, wie zum Beispiel […]
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