Schon seit 1. Januar 2023 gilt die neue Agrarreform. Dadurch haben sich nun auch Änderungen bei den Agrarförderungen ergeben: Die Zahlungsansprüche bei der Flächenverpachtung sind weggefallen und müssen nun gewinnmindernd ausgebucht werden. Zahlungsansprüche sind in Pachtverträgen geregelt Vor der Agrarreform haben Betriebsinhaber Direktzahlungen über Zahlungsansprüche erhalten. Normalerweise entsprach die förderfähige Fläche dem Zahlungsanspruch, sodass auch […]
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