Vorsicht vor rutschigem Laub auf Straßen und Bürgersteigen, warnt der Mieterbund Mittelrhein e. V. Ähnlich wie bei Schnee und Eis müsse der Anlieger, das heißt der Eigentümer oder Vermieter, das Laub wegräumen bzw. wegfegen. Der Vermieter kann mit diesen Aufgaben den Hausmeister oder eine Firma beauftragen. Er kann aber auch diese Verpflichtung per Mietvertrag an […]
continue reading