Je flexibler die Arbeitsstunden, desto komplizierter ist die Berechnung der Urlaubstage. Vor allem bei Schichtarbeit errechnet sich der Urlaubsanspruch oft auf Basis von Schichten, so dass es hier zu Urlaubstagen mit Bruchteilen kommen kann. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem eine Fluggastkontrolleurin durch ihre Schichtarbeit einen Anspruch von 28,15 Tagen gehabt hätte. Um die Rechnung zu vereinfachen, rundete ihr Arbeitgeber kaufmännisch auf 28 glatte Tage ab. Doch da es nach Auskunft der ARAG Experten weder im Bundesurlaubsgesetz, noch im für die Kontrolleurin geltenden Tarifvertrag entsprechende Rundungsregeln gab, sind ihr die 0,15 Tage zu Unrecht gestrichen worden. Und dafür hatte sie Anspruch auf Schadensersatz (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 578/17).

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