Seit mehreren Tagen kämpfen Einsatzkräfte aus ganz Deutschland gegen den größten Waldbrand in der Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim gab nun bekannt, dass das Feuer unter Kontrolle sei. Erste Evakuierungen werden derzeit aufgehoben, obwohl ein Wetterumschwung mit auffrischendem Wind die Situatiun vor Ort auch schnell wieder ändern könnte. Aber auch wenn das verheerende Feuer eingekesselt und unter Kontrolle ist: Wer zahlt die entstandenen Schäden? ARAG Experten erläutern die Sachlage.

Waldbesitzer müssen sich selbst versichern!

29 Prozent der Waldfläche gehören den Bundesländern, 19 Prozent Kirchen und Kommunen, vier Prozent sind Eigentum des Bunds. Knapp die Hälfte der deutschen Wälder (48 Prozent) sind in Privatbesitz. Waldbesitzer können sich mit einer Waldbrandversicherung gegen Feuerschäden absichern. Diese ersetzt auch das schon geschlagene Holz, wenn es sich noch im Besitz des Forstwirtes befindet. Auch Jagdeinrichtungen wie Hütten oder Hochsitze werden ersetzt. Für Folgekosten, zum Beispiel für eine Wiederaufforstung ist eine extra Versicherung nötig.

Schäden in der Landwirtschaft

Ein Waldbrand macht vor Feldern nicht halt. Somit sind auch Landwirte oft die Leidtragenden. Leider sind Bauern aber oft nur gegen Ernteausfälle verursacht durch Sturm, Hagel oder anhaltende Dürre versichert. In Ermangelung spezieller Waldbrand-Versicherungen springen die Agrar-Policen einiger Versicherer ein.

Schäden am Haus

In Mecklenburg-Vorpommern wurden wegen des Waldbrandes einige Gemeinden evakuiert. Erste Einwohner kehren nun zurück. Doch wer trägt die Kosten, wenn das Feuer Schäden am Haus verursacht hat? In so einem Fall kann sich der Eigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Sie ersetzt ihm Schäden am Gebäude und unter Umständen auch an fest eingebauten Gegenständen wie Türen und Fenster. Die Schäden, die an den Möbeln und den Elektrogeräten der Bewohner entstanden sind, zahlt die Hausratversicherung der Hausbewohner.

Schäden am Auto

Wer sein Auto vor ein paar Tagen in der Umgebung der Ortschaft Lübtheen in Mecklenburg-Vorpommern abgestellt hat, erkennt es heute unter Umständen nicht mehr wieder. Doch wer springt ein, wenn der Deutschen liebstes Kind – das Auto – ein Raub der Flammen wird. Laut ARAG Experten sind die Fahrzeughalter aus dem Schneider, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für ihren fahrbaren Untersatz abgeschlossen haben. Besteht lediglich eine Haftpflichtversicherung, muss man die Schäden am eigenen Auto grundsätzlich selbst tragen, wenn niemand sonst für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

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