Mit den Saisonkennzeichen können Halter Fahrzeuge zulassen, die nicht das ganze Jahr über betrieben werden – neben Wohnmobilen bieten sich dafür auch Motorräder oder Cabrios an. Auf den Kennzeichen wird rechts eingeprägt, in welchen Monaten die Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Steht dort zum Beispiel oben eine fünf und unten eine neun, darf das Fahrzeug von Anfang Mai bis Ende September bewegt werden. Die Kfz-Steuer muss dann nur für diesen Zeitraum – die Saison – bezahlt werden. Auch sparen Halter oft Geld bei der Versicherung und Zeit für das jährliche An- und Abmelden. Wer außerhalb der Saison sein Fahrzeug auf der Straße parkt oder gar damit fährt, riskiert laut ARAG allerdings ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Zudem muss der Halter bei Unfällen für die Schäden am eigenen Auto und dem fremden Auto unter Umständen selbst aufkommen.

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