Schätzungen gehen davon aus, dass rund 300.000 Menschen in Deutschland vorwiegend oder dauerhaft auf dem Campingplatz leben. Sie haben oft keinen anderen Wohnsitz mehr; das Mietverhältnis mit den Betreibern des Campingplatzes ist auf Dauer angelegt. Seit Jahrzehnten wird dieses Dauerwohnen in Wohnmobilen oder Wohnwagen von vielen Kommunen toleriert. So klären viele Gemeinden die Situation, indem sie einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse akzeptieren und der Campingplatz als Zweitwohnsitz fungiert. Zahlreiche Dauercamper haben sogar ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet. Stellt sich die Frage, ob das rechtlich zulässig ist.Laut ARAG Experten kann jeder nach den bestehenden Vorschriften des Melderechts seinen Hauptwohnsitz auf dem Gebiet eines Campingplatzes anmelden. Allerdings kollidieren die Vorschriften des Melderechts mit den baurechtlichen Vorgaben. Zum einen verstößt das Wohnen auf Campingplätzen unter Umständen gegen das Baurecht, da die Plätze in Erholungsgebieten liegen, in denen eben das nicht gestattet ist. Zum anderen verstoßen die kleinen Parzellen der Bewohner oft gegen geltende Brandschutzbestimmungen. In der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO) des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es beispielsweise in § 5 Abs. 1: "Camping- und Wochenendplätze sind durch mindestens fünf Meter breite Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte zu unterteilen." Mit ein paar Anbauten und Vorzelten sind diese Brandschutzstreifen und die Feuerwehrzufahrt schnell graue Theorie.

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