Unternehmen, die international tätig sind, müssen nicht nur das deutsche Steuerrecht im Blick behalten. Denn trotz Doppelbesteuerungsabkommen und EU-weiten Anpassungen, bleiben bedeutsame steuerrechtliche Unterschiede. Das zeigt auch das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Das oberste Finanzgericht bestätigte darin, dass Kapitalgesellschaften Verluste ihrer Niederlassung im EU-Ausland unter bestimmten Voraussetzungen nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen […]
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