Stimmt es, dass man so viele Pilze sammeln darf, wie man will? Tobias Klingelhöfer: Das stimmt nicht. Im Gegenteil. Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese Arten „aus der Natur zu entnehmen“ und sie „in Besitz zu nehmen“. Allerdings macht die BArtSchV eine Ausnahme, nach der […]
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