Die datenschutzrechtliche Lage hinsichtlich der US-Datentransfers spitzt sich seit dem EuGH-Urteil Az. C311/18 vom 16.07.2020 beständig zu. Am 21.06.2021 haben die deutschen Aufsichtsbehörden einer Pressemeldung die Sachlage klipp und klar beschrieben: „In seinem Urteil "Schrems II" hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzniveau in den USA im Detail geprüft und für unzureichend befunden. Im Fall von […]
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