Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung in elektronischer Form durchzuführen. Somit dürfen Unternehmen, die an den Bund liefern, keine einfachen Papier- oder PDF-Rechnungen mehr bei öffentlichen Auftraggebern einreichen. Ausnahmen sind Forderungen unter einem Nettobetrag von 1.000 €. Ansonsten müssen alle Lieferanten des Bundes nach dem 26. November in der […]
continue reading