Treten Wohnungsmängel in der Wohnung oder im Haus auf, kann der Mieter auf die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes pochen, also Beseitigung oder Reparatur des Mangels fordern, und er kann die Miete mindern, sobald der Wohnwert durch den Mangel spürbar beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist nach Angabe des Mieterbundes Mittelrhein e. V. aber immer, dass der Mieter […]
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