Bietet der Eigentümer einer vermieteten Immobilie seinen Mietern einen Betrag an, damit sie bald ausziehen, muss er diesen auch dann bezahlen, wenn er die Immobilie vor dem Auszug der Mieter verkauft. Die Verpflichtung geht nicht auf den Erwerber über. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena (4 […]
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