Mit der Neufassung wird für alle Baubeteiligten sichtbar, warum das Thema der sicheren Höhenarbeit alle Baubeteiligten betrifft – ob Bauherr, Architekt, Gerüstnutzer oder den Ersteller eines Gerüstes. So trägt der Bauherr nach der Baustellenverordnung (BaustellV) generell die übertragbare Gesamtverantwortung für die Sicherheit auf „seiner“ Baustelle. Den vom Bauherren beauftragten Architekten bzw. Bauunternehmern sollte deshalb bei […]
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