Die staatlich geförderte Rürup-Rente gewinnt weiter an Attraktivität. Seit 1. Januar 2019 können 88 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für bestehende Verträge wie auch für Neuabschlüsse. Der Wert steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozent auf 100 Prozent an. Angehoben wurde auch der Höchstbetrag, bis zu dem Altersvorsorgeaufwendungen […]
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