Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Sparkasse KölnBonn zur Rückabwicklung der Beteiligung an einem Schiffsfonds. Vorgeworfen wurde den Bankberatern fehlerhafte Beratung und die fehlende Aufklärung über Provisionen. Die Vorgeschichte: Die Eheleute aus Erftstadt hatten 2006 bei einem Anlageberater der Sparkasse KölnBonn eine Beteiligung in Höhe von jeweils 18.000 EUR zzgl. Agio am Schifffonds MS "Santa-B Schiffe" […]
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