Mit dem Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist am 18. August 2026 ist die EU E-Evidence-Verordnung (EU 2023/1543) endgültig in Kraft getreten. Sie schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den grenzüberschreitenden Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel. Was als Fortschritt für die Ermittlungsarbeit gedacht ist, birgt für datenverarbeitende Unternehmen und insbesondere für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und […]
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