Nun ist es soweit: die Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRStG) sind zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Das Sozialpartnermodell mit seiner neuen Beitragszusage ohne Mindestleistung (bAV II) sowie weitere zahlreiche Neuerungen durch das BRStG, wie z.B. der frühestens ab 2019 geltende obligatorische Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages, sollen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu mehr […]
continue reading